Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
die nun weitreichende Öffnung der Sportanlagen war bis vor Kurzem noch nicht absehbar. Die Sportvereine tragen eine hohe Verantwortung, da es gilt, die Gesundheit unserer Mitglieder noch stärker als bisher in den Blick zu nehmen und zu schützen. Die Vorstände tragen hierbei eine besonders hohe Verantwortung.
Die CoronaSchVO im § 19 beschreibt sehr deutlich, wie ein eventuelles Fehverhalten geahndet werden kann. Es handelt sich nicht um ein ,,Kavaliersdelikt", wenn das ein oder andere möglicherweise nicht so genau gesehen wird. Der Bußgeldkatalog sieht beispielsweise für die Zulassung des Duschens oder Umkleidens ein Bußgeld in Höhe von 1.000,00 Euro vor (verantwortlich Vorstand/Geschäftsführer). Für die Teilnahme an unzulässigen Sportangeboten werden 250,- Euro für die Teilnehmer fällig. Neben einem strafrechtlichen Aspekt setzen Sie mit einem Fehlverhalten möglicherweise die Gesundheit lhrer Vereinsmitglieder aufs Spiel. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Wir wissen, dass es bei bereits gestarteten Angeboten auf vereinseigenen Anlagen schon Kontrollen zur Einhaltung des Hygienekonzeptes gegeben hat.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll und umsichtig in den neuen Sportbetrieb oder haben Sie auch den Mut, wenn Sie lhre örtlichen und personellen Voraussetzungen als nicht optimal einschätzen, die Aufnahme noch einige Zeit nach hinten zu schieben. Im Zweifelsfall sind wir gerne beratend an lhrer Seite.
Bleiben Sie alle gesund und sportlich!
Der Vorstand des StadtSportBund Dortmund e. V.